
Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Girindus AG
Erklärung nach Maßgabe des § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der Girindus AG erklären hiermit, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der jeweils gültigen Fassung entsprochen wurde und auch im Jahr 2008 der derzeit gültigen Fassung vom 14. Juni 2007 weiterhin entsprochen werden wird, mit Ausnahme der nachfolgenden Abweichungen:
- Die Gesellschaft hat keine eigene D&O Versicherung abgeschlossen. Die Organe sind über das D&O Programm von Solvay versichert. Selbstbehalte sind auf den Bereich der USA und Wertpapiertransaktionen beschränkt. (Kodex Ziff. 3.8)
- Im Geschäftsbericht wurden und werden Abweichungen von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht begründet (Kodex Ziff. 3.10).
- Der Vorstand hat keinen Sprecher oder Vorsitzenden. (Kodex Ziff. 4.2.1).
- Die Grundzüge des Vergütungssystems sowie die konkrete Ausgestaltung eines Aktienoptionsplans oder vergleichbarer Gestaltungen für Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter wurden und werden nicht auf der Internetseite der Gesellschaft in allgemein verständlicher Form bekannt gemacht und im Geschäftsbericht erläutert. Dies gilt auch für Angaben zum Wert von Aktienoptionen (Kodex Ziff. 4.2.3).
- Ein Vergütungsbericht wird nicht erstellt, insbesondere werden demgemäss auch keine Informationen über Aktienoptionen und Nebenleistungen im Vergütungsbericht veröffentlicht (Kodex Ziff. 4.2.5).
- Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder wurde und wird nicht festgelegt (Kodex Ziff. 5.1.2).
- Ausschüsse des Aufsichtsrates wurden und werden nicht gebildet (Kodex Ziff. 5.3).
- Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder wurde und wird nicht festgelegt (Kodex Ziff. 5.4.1).
- Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben in der Vergangenheit und werden auch künftig keine erfolgsorientierte Vergütung erhalten (Kodex Ziff. 5.4.7).
- Zwischenberichte wurden und werden nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich gemacht, sondern binnen 60 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums. Der Konzernabschluss wird entgegen des Kodex nicht innerhalb von 90 Tagen sondern unverzüglich nach Fertigstellung veröffentlicht werden (Kodex Ziff. 7.1.2).
Bensberg, im Januar 2008
Vorstand und Aufsichtsrat der Girindus AG
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