Mit dem zum 01. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetz (WpPG) hat der Gesetzgeber neue Vorschriften zur Veröffentlichung für börsennotierte Unternehmen nach §10 WpPG erlassen.
Demnach ist einmal jährlich für das Publikum ein Dokument zu erstellen, das alle auf Grund bestimmter nationaler und internationaler kapitalmarktrechtlicher Vorschriften publizierten Informationen enthält oder auf sie verweist, die innerhalb des abgelaufenen Geschäftsjahres zur Verfügung gestellt wurden.
Nachfolgend finden Sie die nach § 10 WpPG aufzuführenden Informationen für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2009:
In der rechten Spalte der Tabelle ist aufgeführt, wo die entsprechende Information veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt wurde und vom Publikum eingesehen werden kann.
Girindus Aktiengesellschaft
Bergisch Gladbach, 04. Mai 2010
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Art der Information
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Datum der Veröffentlichung
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Verfügbarkeit/ Veröffentlichung in
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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Girindus AG am 12. August 2009
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01. Juli 2009
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Financial Times Deutschland
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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Girindus AG am 12. August 2009
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01. Juli 2009
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Elektronischer Bundesanzeiger
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